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ARCHITEKTURBÜRO PLANWERK 3


Der Energieausweis stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard dar.
Ab 2008 ist die Vorlage von Energieausweisen verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Ausgestellt werden können:

  1. Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen.
  2. Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung der Brennstoffverbräuche beruhen.
Zwischen diesen Energieausweisen herrscht weitgehend Wahlfreiheit. Bei Neubauten und bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1. Nov.1977 zum Bauantrag eingereicht worden sind, ist der Bedarfsausweis ab 1.Okt.2008 vorgeschrieben.


Pflicht zum Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf

       für Wohngebäude bis 1965 errichtet:      ab 01.07.2008
       für Wohngebäude ab 1966 errichtet:      ab 01.01.2009
       für Nichtwohngebäude                            ab 01.07.2009

Bei Nichtvorlage Bußgelder bis 15.000,- Euro 

Die Energieberechnungen im Nichtwohnungsbau werden nach EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr nach DIN 4108 bzw. 4701 sondern nach der umfassenderen DIN V 18599  ermittelt

 

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